AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BeginBright Advisory UG (haftungsbeschränkt)
(im Folgenden „BeginBright Advisory“ oder „Auftragnehmer“)
Amtsgericht Mannheim HRB 752279
vertreten durch: Frau Diana Boxheimer
An der alten Schule
68809 Neulußheim
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen BeginBright Advisory und ihren Auftraggebern. Sie betreffen insbesondere die Erbringung von Beratungs-, Strategie-, Finanz-, Kommunikations- sowie sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen bzw. zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für künftige Geschäfte gleicher Art, ohne dass BeginBright Advisory in jedem Einzelfall erneut darauf hinweisen muss.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BeginBright Advisory hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn BeginBright Advisory in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen BeginBright Advisory und dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – die schriftliche Vereinbarung bzw. Bestätigung durch BeginBright Advisory.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (z. B. Fristsetzungen, Beanstandungen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen) bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax). Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 BeginBright Advisory erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Finanz- und Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen CFO as a Service, M&A und Exit Advisory und Management-Beratungsleistungen. Art, Umfang und Laufzeit der vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
2.2 Sämtliche Leistungen werden auf Grundlage eines Dienstvertrags im Sinne des § 611 BGB erbracht. BeginBright Advisory schuldet daher keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
2.3 Eine rechtliche oder steuerliche Beratung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, bei Bedarf qualifizierte Rechts- oder Steuerberater hinzuzuziehen.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot vereinbarten Bestimmungen. Bei Projektaufträgen kann eine abweichende oder befristete Laufzeit festgelegt werden.
3.2 Sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
3.3 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.4 BeginBright Advisory ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber
mit einer fälligen Zahlung länger als einen Monat in Verzug gerät, oder
auch nach schriftlicher Abmahnung schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers derart schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrags für BeginBright Advisory unzumutbar wäre.
3.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail an diana@beginbrightadvisory.de genügt dem Schriftformerfordernis.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsnachweis von BeginBright Advisory. Sie kann als Pauschalhonorar, zeitabhängige Vergütung (z. B. Stunden- oder Tagessatz) oder variable, leistungsabhängige Komponente vereinbart werden. Pauschalpreise gelten ausschließlich für die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen; darüber hinausgehende Tätigkeiten werden gesondert berechnet.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen im Voraus fällig.
4.3 BeginBright Advisory ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Darüber hinaus kann BeginBright Advisory nach Projektfortschritt Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder abgeschlossene Teilleistungen stellen
Zusatz- oder Änderungsleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach den im Angebot genannten Sätzen oder – sofern dort keine Angaben enthalten sind – nach ortsüblicher und angemessener Vergütung berechnet.
4.4 BeginBright Advisory ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung im Rahmen einer automatischen Vertragsverlängerung einmal jährlich um bis zu 10 % anzupassen, um gestiegene Markt-, Personal- oder Betriebskosten auszugleichen. Über eine Anpassung wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
4.5 Rechnungen werden von BeginBright Advisory ordnungsgemäß und unter Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer erstellt. Der Rechnungsversand findet ausschließlich digital statt.
4.6 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
4.7 Erfolgt die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren und kann eine Abbuchung nicht erfolgreich durchgeführt werden (z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung oder Widerspruchs), verpflichtet sich der Auftraggeber, den offenen Betrag innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Rückbuchung eigenständig zu überweisen sowie die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu tragen.
4.8 Bei Zahlungsverzug ist BeginBright Advisory berechtigt,
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,
- Mahngebühren in Höhe von 5 € für die zweite und 10 € für die dritte Mahnung zu erheben,
- sowie ein Zurückbehaltungsrecht an allen weiteren Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich geltend zu machen.
4.9 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die jeweilige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BeginBright Advisory schriftlich anerkannt wurde.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen, ist BeginBright Advisory für dadurch entstehende Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen nicht verantwortlich. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch von BeginBright Advisory in voller Höhe bestehen.
5.3 BeginBright Advisory unterstützt den Auftraggeber durch Empfehlungen, Analysen und Strategien. Die Entscheidung über deren Umsetzung liegt jedoch ausschließlich beim Auftraggeber, der die volle Verantwortung für deren Anwendung und Ergebnisse trägt.
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der eigenen IT-Sicherheit und Eigensicherung regelmäßige Datensicherungen durchzuführen – insbesondere vor Beginn einer Zusammenarbeit oder vor der Implementierung neuer Systeme, Prozesse oder Tools. BeginBright Advisory haftet nicht für Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wären.
6. Haftung
6.1 BeginBright Advisory haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.2 Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweils niedrigeren Betrag von
(a) den Vergütungen der letzten zwei Abrechnungsmonate oder
(b) 15.000 Euro
beschränkt.
6.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- oder Vermögensschäden, indirekte Schäden sowie Datenverluste ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.4 Für Datenverluste haftet BeginBright Advisory nur, wenn diese auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht vermeidbar gewesen wären.
6.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen von BeginBright Advisory.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von BeginBright Advisory erstellten Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Berechnungen oder sonstigen Materialien bleiben geistiges Eigentum von BeginBright Advisory, auch wenn sie dem Auftraggeber übergeben werden.
7.2 Der Auftraggeber erhält an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, das ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und für die Dauer der Zusammenarbeit gilt.
7.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Vertragszweck hinaus ist nicht gestattet. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 €. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.2 BeginBright Advisory verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG) und nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von BeginBright Advisory.
9. Referenzen
BeginBright Advisory ist berechtigt, den Namen, die Marke und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken auf der Website, in Präsentationen oder sonstigen Kommunikationsmitteln zu verwenden.
Eine Vergütungspflicht entsteht dadurch nicht. Der Auftraggeber kann der Nutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen; in diesem Fall wird BeginBright Advisory die Nutzung innerhalb angemessener Frist einstellen.
10. Streitbeilegung und Gerichtsstand
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BeginBright Advisory in Neulußheim.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3 Die Parteien können vereinbaren, dass Streitigkeiten alternativ durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) endgültig entschieden werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, E-Mail oder Slack/Whatsapp Kommunikation ist ausreichend. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
11.3 Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: Januar 2025
gez. Diana Boxheimer
